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Arbeitsrechtliches Hitze-FAQ

36 Grad und es wird noch heißer… Der Sommer ist zurück. Um in Urlaubsstimmung zu kommen, muss man Hamburg gar nicht mehr gen Süden verlassen: Mit der Sonnenbrille auf der Nase, dem Strohhut auf dem Kopf und einem Glas Aperol in der Hand, lässt es sich auch hier ganz gut aushalten. Doch leider kann nicht jeder entspannt am Elbstrand die Sonne genießen. Für viele Arbeitnehmer wird der Sommer regelrecht zum Stresstest.

Wie sehr man im Büro schwitzen darf, wann der Arbeitgeber gegebenenfalls Eis ausgeben sollte und andere relevante Fragen beantworten wir in unserem arbeitsrechtlichen Hitze-FAQ.

Wie warm darf es werden?

Deutschland erlebt wieder einmal einen Extrem-Sommer. Trotz hoher Temperaturen sind längst nicht alle Bürogebäude ausreichend klimatisiert. In den aufgeheizten Räumen konzentriert arbeiten? Dass das wohl nicht vielen gelingt, ist eine Sache. Eine andere ist es, wenn die Hitze gesundheitsschädlich wird.

Den Arbeitgeber trifft gemäß § 618 Abs. 1 BGB eine Schutzpflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern. Was das genau heißt, steht insbesondere in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) und den damit verbundenen technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

Wird es zu heiß, soll der Arbeitgeber Maßnahmen gegen die Hitze ergreifen. Zu heiß ist es gemäß 3.5 ASR, wenn die Raumtemperatur die 26-Grad-Marke übersteigt. Eine Handlungspflicht besteht für den Arbeitgeber jedoch erst bei 30 Grad. Ausnahmen gelten für besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppen, wie Schwangere und ältere Menschen. Hier muss der Arbeitgeber früher tätig werden.

Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber ergreifen?

Hauptsache, es wird kühl. Um starke Sonneneinstrahlung zu vermeiden, sollten Jalousien, Rollos und Blendschutz vollumfänglich ausgenutzt und heruntergelassen werden. Tagsüber und insbesondere – sofern dies möglich ist – nachts sollten die Fenster zum Lüften geöffnet werden.

An den Arbeitsplätzen können Ventilatoren Abhilfe schaffen. Der Arbeitgeber sollte eine Auswahl an kühlen Getränken bereitstellen. Auch eine Runde Eis auszugeben ist sicherlich nicht die schlechteste Idee.

Können Arbeitnehmer in kühlere Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes umgesiedelt werden, ist auch dies eine mögliche Maßnahme.

Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme haben Arbeitnehmer nicht. Sie können nur verlangen, dass der Arbeitgeber allgemein tätig wird. Dafür muss dieser auch die Kosten für den Hitzeschutz tragen.

Kurze Hose im Büro…?

Der Sommer ist unfair. Während Frauen in luftigen Kleidern ins Büro schlendern können, tragen die Männer oftmals noch lange Hosen oder gar Anzug und Krawatte. Muss das sein?

Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer selbst entscheiden, welche Kleidung er auf der Arbeit trägt. Häufig schreiben Arbeitgeber jedoch auch einen bestimmten Kleidungsstil vor, sei es aus repräsentativen Gründen oder bedingt durch besondere Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. Kurzen Hosen oder Hawaii-Hemden gehören eher selten dazu.

Sich über die Kleiderordnung hinweg zu setzen, ist im Regelfall aber keine gute Idee. Dann droht nämlich eine Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar die Kündigung. Auch wenn man bei 30 Grad wohl zumindest die Krawatte wird weglassen dürfen, sprichwörtlich im Gigolo-Look sollte man besser nicht auf der Arbeit auftauchen. Verständige Arbeitgeber lockern die Kleiderordnung aber bei Extremtemperaturen, sodass derartige Konflikte gar nicht entstehen.

Wann gibt es hitzefrei?

Normalerweise gar nicht. Auch wenn die Vorstellung für viele verlockend klingt, am Arbeitsplatz geht es leider anders zu als noch zu Schulzeiten. Ausnahmen gibt es nur bei extremen Temperaturen, wenn der Arbeitgeber es unterlässt, etwas dagegen zu unternehmen und somit die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdet.

In diesem Fall darf ein Arbeitnehmer seine Arbeit niederlegen. Sinken die Temperaturen im Laufe des Tages wieder, muss der Arbeitnehmer jedoch weiterarbeiten. Das kann problematisch werden, wenn er in der Zwischenzeit nach Hause gefahren ist. Hier sollte man also besser Vorsicht walten lassen.

Das ICL-Team wünscht einen schönen, entspannten Sommer!

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