Was gibt's Neues?

Tattoos im Arbeitsrecht

Die Zeiten, in denen Tattoos vor allem in Randgruppen vertreten waren, sind lange vorbeit. Eine Studie der Uni Leipzig ergab 2017, dass jeder fünfte Deutsche tätowiert tätowiert ist. Rund die Hälfte aller Frauen zwischen 25 und 34 Jahren seien tätowiert.

Eine sichtbare Tätowierung dürfte deshalb heute in den wenigsten Fällen dafür sorgen, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber im Vorstellungsgespräch schlechte Karten hat. Selbst bei der Polizei ist ein Tattoo kein Einstellungshindernis mehr. Durchgewunken werden tätowierte Bewerber dort allerdings auch nicht. Entscheidend ist, was der Bewerber auf seiner Haut zur Schau stellt – und welche Rückschlüsse das möglicherweise auf seine Einstellungen zulässt.

Mit Mafia-Tattoo zur Polizei?

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hatte vor kurzem darüber zu entschieden, ob das Land Berlin die Bewerbung um eine Stelle als Wachmann ablehnen durfte, weil der Bewerber sichtbare Tätowierungen auf dem Arm trug, die das Wort „Omerta“, Revolverpatronen und Totenköpfe abbildeten (Beschl. v. 25.04.2019, Az. 5 Ta 730/19). Die „Omerta“ bezeichnet die Schweigepflicht bei der Mafia und verbietet als Teil des Mafia-Ehrenkodex die Zusammenarbeit mit den Behörden.

Das LAG entschied, das Land habe aufgrund dieser Tätowierungen durchaus Zweifel daran haben dürfen, dass der Bewerber jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten werde. Dabei sei es laut Gericht nicht entscheidend, ob der Bewerber tatsächlich verfassungstreu sei. Es komme auf die Sicht eines Betrachters sowie die Bedeutung eines Tattoos an.

Tabu: Sexistisches Tattoo

Auf die Sicht eines außenstehenden Dritten hatte im vergangenen Jahr bereits das Arbeitsgericht Berlin abgestellt. Der Bewerber war wegen einer Tätowierung an seinem Unterarm abgelehnt worden, die die Göttin Diana mit entblößten Brüsten zeigt (Beschluss vom 03.04.2018, Az.: 58 Ga 4429/18). Das Arbeitsgericht hielt es für gut vertretbar, dass eine solche Abbildung auf dem Arm eines Mitarbeiters des Polizeipräsidenten von Bürgern als sexistisch wahrgenommen werden könne.

Die Polizei, dein tätowierter Freund und Helfer

Zeigen Tattos hingegen Symbole, über deren Ästhetik man zwar streiten kann, die aber inhaltlich nicht zu beanstanden sind, darf ein Polizei-Bewerber deswegen nicht abgelehnt werden. So hatte u.a. das Verwaltungsgericht Düsseldorf 2017 entschieden, dass eine Verwaltungspraxis rechtswidrig ist, wonach großflächige Tätowierungen im sichtbaren Bereich einen absoluten Eignungsmangel bei Polizei-Bewerbern darstellen (Beschl. v. 24.08.2017, Az. 2 L 3279/17). Große Tattoos an den Armen seien heute keine Seltenheit mehr und deuteten auf einen gesellschaftlichen Wandel hin. Diesen müsse der Dienstherr bei der Einstellung junger Bewerber in den Blick nehmen.

Entgeltfortzahlung bei Tattoo-Entfernung?

Im bestehenden Arbeitsverhältnis können Tattoos zum Beispiel dann eine Rolle spielen, wenn ein Arbeitnehmer entscheidet, seine Tätowierung entfernen zu lassen. Meldet er sich aufgrund des Eingriffs krank, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber hierfür Entgeltforzahlung leisten muss. Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte dies 1986 noch verneint (LAG Hamm, Urteil vom 23.07.1986 – 1 (9) Sa 528/86). Ob Arbeitsrichter dies heute anders sehen würden, bleibt abzuwarten …

    Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Abonnieren Sie hier unseren Newsletter.