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Britta Wagenhoff

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ich berate Betriebsräte bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte sowie in Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen. Darüber hinaus unterstütze ich Arbeitnehmer bei der Aufnahme und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Eine gute Beratung beginnt für mich mit dem Zuhören. Ich nehme mir Zeit für eine umfassende Betrachtung der Situation und den zugrundeliegenden Interessen.

So kann ich empathisch, aber zugleich auch lösungsorientiert und auf hohem rechtlichem Niveau meinen Mandantinnen und Mandanten eine realistische Einschätzung der Perspektiven bieten.Eine gute Beziehung zu meinen Mandantinnen und Mandanten zeichnet sich für mich dadurch aus, dass wir uns gegenseitig vertrauen und verlässlich zusammenarbeiten. Nur so können wir die gesetzten Ziele gemeinsam fokussiert angehen.

Und ganz ähnlich sehe ich das auch für uns intern: Mit meinem Team arbeite ich gerne und gut zusammen, weil wir uns aufeinander verlassen können, uns zuhören und uns mehr als nur das Thema Arbeitsrecht verbindet. 

Meine Vita

Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und Hamburg
2007 – 2010
Studentische und freie Mitarbeit in der Kanzlei Ewald Brodersen Gussone Lewek
2011 – 2021
Rechtsanwältin bei CREMON Rechtsanwälte (vormals DAMMANN Rechtsanwälte)
2013
Zulassung als Fachanwältin für Arbeitsrecht
2022
ICL Rechtsanwälte

Mitgliedschaften

Hamburger Verein für Arbeitsrecht e. V.